
Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des Mietrechts. Betroffen sind vor allem möblierte Wohnungen, Indexmietverträge und Kurzzeitvermietungen. Was sich für Vermieter und Mieter konkret ändert, zeigt ein Überblick.
Der Regierungsentwurf zur Mietrechtsreform sieht Änderungen in fünf zentralen Bereichen vor. Indexmieten sollen begrenzt werden, Steigerungen über drei Prozent zählen künftig nur noch zur Hälfte. Bei möblierten Wohnungen muss der Zuschlag separat ausgewiesen werden, wahlweise über eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete. Kurzzeitvermietungen dürfen künftig nur noch sechs, in Ausnahmefällen acht Monate dauern. Mieter, die Rückstände fristgerecht begleichen, sollen künftig auch eine ordentliche Kündigung abwenden können. Zudem steigt die Wertgrenze für vereinfachte Modernisierungen von 10.000 auf 20.000 Euro. Das Bundeskabinett hat den Entwurf im April beschlossen, der Bundestag berät derzeit in den Ausschüssen.
Quelle: immowelt impuls, Morning Briefing (11.08.2026)
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