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Was ist ein Energieausweis?

Energieausweis – Pflicht beim Immobilienverkauf und der Vermietung

Was ist ein Energieausweis? Wie bekommt man ihn? Fazit und Kritik daran – für Sie zusammengefasst.

Eigentümer und Vermieter haben seit dem Jahr 2014 die Pflicht bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie einen Energieausweis vorzulegen. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien und der Energieausweis ist spätestens bei dem ersten Besichtigungstermin vorzulegen. Nach Abschluss des Miet- bzw. Kaufvertrags wird der Energieausweis an den neuen Mieter bzw. Eigentümer übergeben. Grundsätzlich bedeutet ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit und kann Bußgelder im mehrstelligen Tausend-Euro-Bereich zur Folge haben.

Doch was ist ein Energieausweis überhaupt? Wo bekommen Sie ihn her und was kostet das? Wir haben im Folgenden die wichtigsten Fragen für Sie kurz und einfach beantwortet.

Was ist ein Energieausweis?


Der Energieausweis eines Hauses zeigt – wie der Name schon sagt – den Energieverbrauch der Immobilie auf. Dieser Verbrauch wird auf einer Skala dargestellt, welche von A++ (grün) bis G (rot) reicht. Je „grüner“ der Wert, desto geringer ist der Energieverbrauch des Hauses und desto niedriger die Energiekosten für Eigentümer bzw. Mieter. Bei einer Miet- oder Eigentumswohnung wird der Energieausweis immer für das gesamte Haus von zertifizierten Fachleuten erstellt und kann im Nachgang von den Mietern bzw. Wohnungseigentümern anteilig für die jeweilige Wohnung ausgerechnet werden. Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre lang gültig. Ein neuer Ausweis ist jedoch notwendig, wenn bspw. Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen wurden.

Welche Angaben müssen auf einem Energieausweis gemacht werden?


In einem Energieausweis müssen die grundlegenden Angaben zu der Immobilie gemacht werden, wie Baujahr und Heizungsart. Zudem bedarf es des Ausweistyps (s. Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis). Anhand des Energieverbrauchs wird die Energieeffizienzklasse (A++ bis G) bestimmt und ebenfalls auf dem Energieausweis vermerkt.

Wie erhalte ich den Energieausweis für meine Immobilie?


Oftmals erhalten Sie den Energieausweis von Ihrer Hausverwaltung. Solle der Energieausweis abgelaufen oder ungültig sein, oder überhaupt keiner vorliegen, können Sie einen neuen Energieausweis erstellen lassen. Was Sie hierbei beachten müssen, mit welchen Kosten Sie rechnen sollten und wo Sie einen Energieausweis beantragen können, wird später in diesem Artikel behandelt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis?


Bevor die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile der beiden Energieausweisarten näher erläutert werden, ist festzuhalten, dass die Wahl des Ausweises eine individuelle Entscheidung ist. Welche Ausweisart für eine Immobilie gewählt wird, hängt sowohl von den gesetzlichen Vorgaben, der Meinung des Eigentümers und der Immobilie selbst ab. Welche Art geeigneter ist, ist im Einzelfall zu beurteilen.

Verbrauchsausweis


= Durchschnittlicher Verbrauchswert der vergangenen drei Jahre, also des tatsächlichen Energieverbrauchs.

Vorteile

Günstigere Erstellung, da einfachere Berechnung (ca. 100 €)
Greifbare Werte, welche anhand des tatsächlichen Verbrauchs errechnet werden


Nachteile

Kein Unterschied zwischen einzelnen Wohnungen (bspw. EG und Dachgeschoss)
Keine Berücksichtigung der Nutzung der einzelnen Parteien (bspw. unterschiedliche Heizdauer bei Gewerbe- oder Wohnnutzung; höhere Raumtemperatur bei kälteempfindlichen Menschen etc.)
Kann erst erstellt werden, wenn mindestens drei Jahre Verbrauchswerte vorliegen (für neue Immobilien müssen Bedarfsausweise erstellt werden)


Bedarfsausweis


= Ermittlung mittels einer Analyse der einzelnen Hausbestandteile wie Dach, Baustruktur, Baumaterial, Fenster und Türen etc., also ein errechneter, theoretischer Energieverbrauch. Ein Bedarfsausweis ist bei Immobilien, welche vor dem 1.11.1977 gebaut wurden und über weniger als fünf Parteien verfügen, Pflicht. In den meisten anderen Fällen reicht ein Verbrauchsausweis aus.

Vorteile

Errechnung auch ohne vorherige Werte möglich
Gesamtbewertung des Gebäudes inkl. ggf. nicht bewohnter Flächen (bspw. nicht ausgebautes Dachgeschoss)


Nachteile

Teurere Erstellung, da aufwändigere Berechnung (mehrere hundert Euro – je nach Zeitaufwand)
Individuell verschiedene Berechnung und Beurteilung durch Experten und somit eine Variation bei den Werten
Keine Berücksichtigung weiterer Faktoren, neben den sichtbaren Materialien (bspw. Lage)


Ausnahmen


Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei welchen kein Energieausweis vorgelegt werden muss, bspw. Denkmalschutz, sehr kleine Immobilien oder bei sog. Abrissgebäuden. Diese Ausnahmen sind jedoch nicht die Regel und grundsätzlich bedeutet ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. Dieser kann Bußgelder im mehrstelligen Tausend-Euro-Bereich zur Folge haben.

Hochrepräsentatives Gebäudeensemble, dessen Name „POSTQUADRAT²“ zum neuesten Büroquartier wird. Das Neubauobjekt befindet sich in Mitten des ehemaligen Postgeländes am Mannheimer Hauptbahnhof.

Unterschiedlich große und flexibel kombinierbare Büro- und Praxiseinheiten lassen sich auf jeder Etage darstellen. Nach Mieterwunsch ausgebaut, mit technischen Standards der heutigen Zeit, bleiben im Postquadrat² keine Wünsche für den künftigen Firmensitz offen.

Teppichboden oder Objectflor, Anschlüsse für eine Teeküche und CAT-7 -Verkabelung gehören zur Grundausstattung. In einer hauseigenen Tiefgarage sowie im benachbarten Parkhaus stehen ausreichend PKW- Stellplätze zur Anmietung zur Verfügung.

Der Hauptbahnhof mit rund 110.000 Passagieren am Tag liegt nur wenige Gehminuten entfernt, eine Straßenbahnstation ist in nur zwei Minuten zu erreichen.Zahlreiche Hotels, Restaurants sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in direkter Nachbarschaft.

Die Mietpreise pro m² können je nach Lage der Gewerbefläche zwischen 14,50 € und 16,00 € variieren. Wir beraten sie hierzu gerne.

Sollten Sie weitere Informationen oder einen Besichtigungstermin wünschen, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.


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