Geldwäschegesetz – Schutz vor kriminellen Handlungen
Worauf Immobilienmakler achten müssen
Das Geldwäschegesetz der Bundesrepublik Deutschland ist eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen illegale Geldwäsche, womit häufig Terrorismus und Kriminalität finanziert werden.
Da sich Immobiliengeschäfte aufgrund der hohen Summen besonders gut für die Schwarzgeldwäsche eignen, hat der Gesetzgeber besondere Richtlinien für Immobilienmakler festgelegt. Indem Sie uns bei der Umsetzung dieser rechtlichen Vorgaben unterstützen, helfen Sie bei der Bekämpfung illegaler Handlungen.
Die beiden Hauptaufgaben für Immobilienmakler (gem. §2 Abs. 1 Nr. 10 GwG) im Zuge des Geldwäschegesetzes sind,
- die Mitarbeiter des Maklerbüros zu prüfen und zu schulen (gem. § 4 ff GwG) sowie
- die Identität aller Immobilieninteressenten und Kunden zu überprüfen (gem. § 11 ff GwG).
Externe Verpflichtung – Identitätsüberprüfung
Die Identitätsprüfung ist besonders bei Veräußerungsgeschäften relevant. Im Vermietungsgeschäft fließen kleinere Summen, weshalb die Überprüfung hier aufgrund geringer Geldwäsche-Optionen zweitrangig ist.
Sowohl die Identitäten des Verkäufers als auch des Käufers sowie eventuell wirtschaftlich vertretenden Dritten müssen überprüft werden. Die Prüfung erfolgt bei natürlichen Personen über ein Ausweisdokument wie Personalausweis oder Pass. Das Dokument wird kopiert und den Unterlagen beigefügt. Folgende Daten werden erfasst (gem. § 11 GwG):
- Vor- und Zuname sowie Geburtsname
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Ausweisnummer
- Nationalität
- Ausstellende Behörde
Bei juristischen Personen wird mittels des Handelsregisterauszugs oder einem vergleichbaren Dokument geprüft. Falls andere Unternehmen oder Personen (Gesellschafter) mehr als 25% der Anteile des Unternehmens, welches das Immobiliengeschäft tätigt, besitzen, müssen auch diese überprüft werden. Folgende Daten werden erfasst (gem. § 11 GwG):
- Firma
- Sitz / Anschrift
- Rechtsform
- Registernummer
- Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans / gesetzliche Vertreter (ggf. zusätzliche Prüfung)
Sie als Kunde, Käufer oder Verkäufer sind gemäß §11 Abs. 6 GwG gesetzlich dazu verpflichtet, uns die geforderten Daten und Dokumente zur Verfügung zu stellen und ein Ausweisdokument bzw. den Handelsregisterauszug vorzulegen:
„Der Vertragspartner eines Verpflichteten hat dem Verpflichteten die Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Identifizierung erforderlich sind. […]“
Huther Immobilien handelt bei der Identitätsprüfung rechtskonform und nach der Datenschutzgrundverordnung. Die erhobenen Daten werden mindestens fünf Jahre aufbewahrt. Für weitere Informationen finden Sie das Geldwäschegesetz auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.
Interne Verpflichtung – Risikomanagement
Huther Immobilien steht den zuständigen Behörden jederzeit zur Verfügung, um die Erfüllung der Pflichten nachzuweisen. Das Risikomanagement sowie interne Sicherungsmaßnahmen werden gemäß §§4 ff ordnungsgemäß erfüllt.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
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