Immobilie kostenlos bewerten

Was ist die Widerrufsbelehrung?

Widerrufsbelehrung – Gründe, Folgen, Vorteile und rechtliche Grundlagen

Belehrungspflicht, Fernabsatzvertrag und Co. – einfach erklärt.

Kurz und knapp!

Die Widerrufsbelehrung ist eine rechtliche Vorgabe zum Verbraucherschutz, deren Kenntnisnahme vom Immobilieninteressent bestätigt werden muss. Erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist kann der Immobilienmakler aktiv werden, es sei denn, eine Fristverkürzung wird schriftlich vereinbart.

Mit der Unterzeichnung der Widerrufsbelehrung und dem Versand des Exposés fällt noch KEINE Provision an! Die Provision wird erst nach erbrachter Dienstleistung fällig, da sie erfolgsabhängig ist.

Sollten Sie an dem angefragten Immobilienobjekt kein Interesse mehr haben, würden wir uns über einen kurzen Hinweis freuen. Eine Kündigung oder ähnliches ist jedoch nicht notwendig.

Was ist die Widerrufsbelehrung?


Die Widerrufsbelehrung klärt den Immobilieninteressenten über sein Widerrufsrecht sowie die Folgen eines Widerrufs auf. Im Gesetz ist hierzu folgendes geschrieben:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.

Seit dem 13. Juni 2014 haben Immobilienmakler die Pflicht, Immobilieninteressenten über deren Widerrufsrechte bei Fernabsatzverträgen formell aufzuklären. Erst nachdem der Interessent die Kenntnisnahme seines Widerrufsrechts bestätigt hat, kann der Immobilienmakler tätig werden.

Bei jeder neuen Anfrage muss erneut belehrt werden, da dies zu einem neuen Maklervertrag führt und separat zu behandeln ist.


Gut zu wissen!
Das Widerrufsrecht gilt nur für Privatpersonen und ist im BGB geregelt. Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten andere Bestimmungen, welche bspw. im HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt sind.

Warum gibt es die Widerrufsbelehrung?


Die Widerrufsbelehrung ist eine Maßnahme des Verbraucherschutzes. Durch sie wird gewährleistet, dass Verbraucher von Fernabsatzverträgen und Verträgen, die nicht in den Geschäftsräumen des Immobilienmaklers geschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen formlos und ohne Begründung zurücktreten können.

Was ist die Widerrufsfrist?


Die Widerrufsfrist beginnt, sobald der Immobilienmakler seiner Informations- und Belehrungspflicht (s. u.) nachgekommen ist. Sollte der Immobilienmakler die Widerrufsbelehrung nicht an den Interessenten übermitteln, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch um ein weiteres Jahr und beträgt dann somit ein Jahr und 14 Tage.

Der Interessent kann ausdrücklich darum bitten, dass der Immobilienmakler mit seiner Tätigkeit bereits vor Fristende beginnt. Dies ist die häufigste und übliche Alternative, da der Interessent schnell Informationen zu dem entsprechenden Immobilienobjekt erhalten möchte. Wird der Vertrag innerhalb dieser Frist erfüllt, endet die Widerrufsfrist automatisch, da die Leistung erbracht wurde. Bei Leistungserfüllung wird dann auch erst die Provision fällig.

Was ist die Belehrungspflicht oder die Belehrung über Wertersatz?


Diese Pflichten beinhalten die Belehrung des Immobilienmaklers über seine Identität (Firma, Name, Anschrift etc.), die Leistungen, welche angefragt/angeboten werden sowie die Vertragsbedingungen (Laufzeit, Provision etc.). Die Belehrung über Wertersatz kommt dann zum Tragen, wenn die Widerrufsfrist vom Interessenten verkürzt wird bzw. der Makler ausdrücklich bereits vor Ende der Frist mit seiner Arbeit beginnen soll und dann widersprochen wird. In diesem Fall hat der Immobilienmakler einen Anspruch auf Wertersatz, dessen Höhe in der Belehrung festgelegt worden sein muss. All diese Informationen stehen i. d. R. entweder im Exposé oder dem Alleinauftrag , welcher vom Makler und Interessenten unterschrieben wird.

Was sind die Folgen eines Widerrufs?


Bei einem Widerruf werden alle bisher getätigten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen rückabgewickelt. Hierfür werden keine Entgelte erhoben. Der Immobilienmakler beendet umgehend seine Vermittlungstätigkeiten, sofern er damit bereits begonnen hat.


HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Huther Immobilien übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten kostenlosen und frei zugänglichen Ratgeber, Artikel, News und Beiträge. Die Inhalte ersetzen keine juristische Beratung, sondern dienen lediglich der thematischen Übersicht und dem allgemeinen Verständnis.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner