Das Bestellerprinzip – die Belastung steigt
Wie der Staat den Immobilienmarkt überreguliert
Kurz und knapp:
Die Bundesregierung Deutschland plant eine Gesetzesänderung, nach welcher der Verkäufer einer Immobilie die Maklerprovision immer alleine tragen muss. Ziel dieser Änderung ist die Entlastung der Käufer. Dass das Gesetz jedoch die gegenteilige Wirkung haben wird, ist im Folgenden erläutert:
Die Belastung der Käufer steigt, statt zu sinken!
Wenn Immobilienverkäufer die Maklerprovision alleine tragen müssen, schlagen sie diese Kosten beim Verkaufspreis wieder auf, sodass die Immobilienpreise noch weiter und stärker steigen. Käufer müssen dann zwar nicht mehr die Hälfte der Provision bezahlen, stattdessen wird aber die gesamte Provision auf den Kaufpreis aufgerechnet. Das Bestellerprinzip bedeutet demnach keine Entlastung, sondern eine erhöhte Belastung der Käufer.
Durch einen Anstieg der Immobilienpreise steigt in Folge auch die Grunderwerbssteuer. Der Käufer muss also auch hier mehr zahlen als zuvor. Eigentlich wird in diesem Fall außerdem die Maklerprovision besteuert und nicht der Objektpreis als solcher. Die höheren Staatseinnahmen können zudem einen Anstieg der Grunderwerbssteuer in den Ballungszentren bedeuten. Hierdurch erhält der Staat erhöhte Steuerzahlungen, welche der Käufer tragen muss.
Zudem sind Immobilienmakler einzig für den Verkäufer tätig, welcher der Auftraggeber ist. Die Interessen des Käufers werden demnach zweitrangig und sind vom Immobilienmakler nicht mehr vertraglich festgesetzt zu verfolgen. Käufer erhalten keine Beratung mehr und werden bei einer der wichtigsten und weitreichendsten Entscheidungen allein gelassen.
Einschränkung der Berufsfreiheit der Immobilienmakler
Die faire Aufteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer findet in vielen anderen Wirtschaftsbranchen Anwendung und wird als gerecht und transparent empfunden. Durch die Gesetzesänderung würde diese anerkannte Methode verschwinden und eine Überregulierung des Immobilienmarktes durch den Staat stattfinden.
Bei der Online-Petition des ivd konnten knapp 22.000 Unterschriften gesammelt werden. Ziel der Petition ist, die Gesetzesänderung zur Erhaltung der Vertragsfreiheit und des Verbraucherschutzes aufzuhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des ivd.
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