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Betriebskostenvorauszahlungen können nicht immer angepasst werden

Obwohl Gas und Öl – und damit auch die monatlichen Betriebskosten – immer teurer werden, dürfen Vermieter nicht immer die monatlichen Abschläge erhöhen. Auch dann nicht, wenn es für den Mieter absehbar zu horrenden Nachzahlungen kommen wird. Denn unterjährige Anpassungen der Abschläge sind laut BGB unzulässig. Diese eigentlich dem Schutz von Mietern dienende Regelung besagt, dass Erhöhungen nur nach einer Abrechnung zulässig sind. Mieter sollten deshalb besser Rückstellungen für zu erwartende Nachzahlungen stellen.

Quelle: immowelt Morning Briefing


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