
Das Bundesverfassungsgericht nimmt zentrale Regeln der Erbschaftsteuer unter die Lupe. Für Immobilienvermögen könnte die Verhandlung zeigen, wie belastbar Bewertung, Freibeträge und Steuersätze angesichts stark gestiegener Marktwerte noch sind.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober über einen Antrag Bayerns zur Erbschaftsteuer. Streitpunkte sind die Bewertung von Grundbesitz, persönliche Freibeträge und Steuersätze sowie die Frage, ob der Bund diese Regeln einheitlich festlegen darf. Der Kinderfreibetrag von 400.000 Euro gilt seit 2009, während Immobilienwerte vielerorts deutlich gestiegen sind. 2025 wurden 13,3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer festgesetzt. Das sind 57,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Ein Urteil muss am Verhandlungstag noch nicht fallen. Für Eigentümer und Erben bleiben deshalb Marktwertermittlung, mögliche Begünstigungen des Familienheims und die Prüfung laufender Steuerbescheide wichtige Punkte der Nachfolgeplanung. Bei größeren Immobilienvermögen kann zudem eine frühzeitige Gestaltung von Übertragungen entscheidend sein.
Quelle: immowelt impuls, Morning Briefing (06.10.2026)
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