
Deutschland führt erstmals eine bundesweit einheitliche Solarpflicht ein. Sie betrifft zunächst neue Gebäude außerhalb des Wohnbereichs, später auch größere Bestandsgebäude und ab 2030 sämtliche neuen Wohnhäuser.
Ab 2027 muss jeder Neubau, der nicht überwiegend zum Wohnen dient und mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche hat, mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Für neue öffentliche Nichtwohngebäude wie Schulen, Rathäuser oder Verwaltungsgebäude gilt die Pflicht unabhängig von ihrer Größe. Ab 2028 werden auch größere Bestandsgebäude erfasst. Für private Nichtwohngebäude ab 500 Quadratmetern greift die Vorgabe bei umfangreichen Änderungen. Ab 2030 gilt sie zudem für neue Wohngebäude und angrenzende überdachte Parkplätze. Ausnahmen sind möglich, wenn eine Anlage technisch nicht umsetzbar, funktional ungeeignet oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Die Bundesländer dürfen strengere Regeln festlegen. Das sieht § 106 des Gebäudemodernisierungsgesetzes vor.
Quelle: immowelt impuls, Morning Briefing (07.08.2026)
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