
Die Bundesregierung stellt die Fernwärme neu auf und plant mehr Transparenz bei Preisen sowie stärkeren Verbraucherschutz. Für Vermieter besonders relevant ist eine neue Möglichkeit, Investitionskosten teilweise umzulegen.
Das Kabinett hat die Eckpunkte für ein neues Wärmenetzgesetz beschlossen. Künftig sollen Preisänderungen nachvollziehbarer werden, eine zentrale Preistransparenzplattform entstehen und eine Bundesbehörde die Preisaufsicht übernehmen. Zudem ist eine Schlichtungsstelle für Verbraucher vorgesehen. Für Vermieter besonders wichtig ist die geplante Anpassung des Kostenneutralitätsgebots. Bei Investitionen in die Modernisierung oder Erneuerung von Heizungsanlagen sollen sie einen Teil der Kosten auf Mieter umlegen können. Geplant ist eine Begrenzung auf monatlich 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche. Das soll auch beim Wechsel von Gasetagenheizungen auf Fern- oder Nahwärme gelten. Der Mieterbund warnt deshalb vor zusätzlichen Belastungen.
Quelle: immowelt impuls, Morning Briefing (28.08.2026)
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