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Tippgeber-Provision –
Ein Dankeschön von uns an Sie


Ihre Empfehlung lohnt sich!


Ein Bekannter oder Kollege von Ihnen möchte sein Haus verkaufen? Ihre Nachbarn ziehen um und verkaufen ihre Eigentumswohnung? Sie wissen von einem Grundstück, das veräußert werden soll? Ob Häuser, Wohnungen oder Grundstücke – geben Sie uns einen Tipp und erhalten Sie als Dankeschön eine Provision in Höhe von bis zu 10% der Gesamtprovision.

  • In drei einfachen Schritten zur Provision
  • Sie geben uns einen Hinweis (telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular).
  • Wir prüfen den Tipp und kontaktieren den Eigentümer.
  • Nach Abschluss des Kaufvertrags überweisen wir Ihnen die Tippgeber-Provision direkt auf Ihr Konto.
Beispiel


Immobilienverkauf: 500.000 €
Maklerprovision: 5 % von 500.000 € = 25.000 €
Ihre Beispiel-Provision: 10 % von 25.000 € = 2.500 €

  • Voraussetzungen
    Das Objekt ist uns bisher unbekannt und nicht in unserem System hinterlegt.
  • Das Objekt wird bisher noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten.
  • Unser Fokus liegt in Mannheim, Heidelberg und der Rhein-Neckar-Region. Wir vermitteln aber gerne auch deutschland- und europaweit.
  • Die Vermittlung kommt zum Kaufabschluss (erfolgreicher Notartermin).
  • Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).
  • Sie sind mit dem Eigentümer nicht verwandt, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.
  • Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.
Weitere Hinweise
  • Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
  • Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.
  • Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig ist.
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