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Bundeskabinett beschließt Ende der 20-jährigen Solar-Förderung

Die Bundesregierung streicht die langfristige Mindestvergütung für neu installierte Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden. Ab 2027 greifen stattdessen reduzierte Übergangsfristen, bevor die Pflicht zur Direktvermarktung an der Strombörse in Kraft tritt.
Das Kabinett hat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Für neue Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt Leistung entfällt ab 2027 die bisherige 20-jährige Garantie einer festen Einspeisevergütung. Nach einer auf 36 Monate befristeten und abgesenkten Übergangszahlung müssen Betreiber ihren erzeugten Strom über Dienstleister an der Strombörse direkt vermarkten. Zur Unterstützung ist für maximal vier Jahre ein Direktvermarktungsbonus vorgesehen. Wirtschaftsverbände wie der BSW-Solar warnen vor verlängerten Amortisationszeiten und Investitionshemmnissen, während Energieunternehmen wie E.ON die stärkere Ausrichtung am Strommarkt begrüßen.

Quelle: immowelt impuls, Morning Briefing (31.07.2026)


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